Im Januar 2022 treten wichtige Regelungen der Pflegereform in Kraft. Im Kern sollen Heimbewohner finanziell entlastet und gleichzeitig Pflegekräfte besser bezahlt werden. Die Pflegekosten werden dann abhängig von der Verweildauer im Pflegeheim prozentual bezuschusst.
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Mehr InformationenFür Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag entsprechend der jeweiligen Verweildauer im Pflegeheim:
- 5 % bei bis zu 12 Monaten
- 25 % bei mehr als 12 Monaten
- 45 % bei mehr als 24 Monaten
- 70 % bei mehr als 36 Monaten
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss. Bei Leistungsbeginn im Laufe des Monats wird der Monat komplett gezählt. Wichtig ist ebenfalls zu beachten, dass sich der Zuschuss auf den Pflegeanteil bezieht, nicht auf den kompletten Eigenanteil (bestehend aus Pflege, Unterkunft & Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildungsumlage). Ein separater Antrag für Pflegebedürftige, um den Zuschuss zu erhalten, ist nicht notwendig. Die Aufenthaltsdauer wird auch rückwirkend berechnet. Wer also bereits beispielsweise über zwei Jahre im Pflegeheim lebt, erhält von Beginn an 45 % Entlastung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
So sehen die Zuschüsse zum Pflegeanteil in den Hahne Residenzen aus
“Haus der Ruhe”
“Heidehaus”
“Steinhuder Meer”
Leistungssteigerung bei der Kurzzeitpflege
Auch der Betrag der Kurzzeitpflege steigt um 10 Prozent von 1612 € pro Jahr auf 1774 €. Auch hier ist für Pflegebedürftige kein Antrag nötig, um die Erhöhung geltend zu machen.
Tarifpflicht für Pflegeeinrichtungen
Ab Oktober 2021 ist auch eine Verpflichtung zur Entlohnung aller Pflegekräfte nach vorgeschriebenen Tariflöhnen für alle Pflegeanbieter verpflichtend. Die Hahne Residenzen werden den eigenen Haustarif somit dem Niveau der vorgegebenen Tarife anpassen. Damit verbunden sind Kostensteigerungen aufgrund von höheren Gehältern und Gehaltsbestandteilen zu erwarten. Um welche Beträge es geht, steht zurzeit nicht fest. Durch den Zeitversatz haben Pflegebedürftige nun einen temporären finanziellen Vorteil, welcher nach der Umsetzung zum Oktober 2022 wieder wegfallen wird. Deshalb empfehlen wir Bewohnern und ihren Angehörigen, die Einsparungen durch den neuen Leistungszuschuss für die Anpassungen im Herbst einzuplanen.
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