Kosten für Kurzzeitpflege
Der Antrag bei der Pflegekasse ist durch den Versicherten bzw. den Angehörigen zu stellen. Sollte die Bewilligung am Tage des Auszuges noch nicht vorliegen, behalten wir uns eine private Abrechnung vor.
Preise für Kurzzeitpflege / 28 Tage:
Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.