“Heidehaus”
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Mehr InformationenDie Kosten für stationäre Pflege im „Heidehaus”
Die Kosten und Preise von Pflegeeinrichtungen erscheinen auf den ersten Blick komplex. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie sich die Preise für die Hahne Residenz “Heidehaus” gestalten. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern bei uns.
Wie setzt sich das Heimentgelt im „Heidehaus“ zusammen?
Entlastung nach Verweildauer
Um Pflegebedürftige beim Eigenanteil zu entlasten, gibt es seit 2022 eine prozentuale Reduzierung des Pflege-Anteils. Diese wird von der Pflegekasse zusätzlich übernommen und richtet sich nach der individuellen Verweildauer. Heimbewohner werden auf diese Weise zwischen 15 und 75 % bei den Pflegekosten entlastet. Dadurch ergeben sich folgende Werte:
Die Entlastung wird in diesem Video noch einmal anschaulich erklärt.
Eigenanteil zu hoch?
Bei vielen Versicherten sind die finanziellen Mittel für den Eigenanteil nicht ausreichend. In dem Fall kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden – mit der Hahne Residenz “Heidehaus” und dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pflegesatzvereinbarung.
Sprechen Sie unsere Pflegeberater gern darauf an – wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.
Doch wie setzt sich der Eigenanteil überhaupt zusammen und was passiert, wenn die Rente oder die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen? Im Video erklärt Gudrun Einax die Kosten der stationären Pflege:
Die angegebene Laufzeit von 28 Tagen dient lediglich zur Darstellung eines einheitlichen Rechenbeispiels. Der tatsächliche Anspruch auf die Dauer der Kurzzeitpflege ergibt sich aus dem jeweiligen Pflegegrad sowie dem Anspruch des Pflegekassenanteils.
Zahlungsmodalitäten
Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfiehlt sich die Möglichkeit
- eines Lastschriftverfahrens
- eines Dauerauftrages
- einer Umleitung der Renten
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI (z. B. Fußpflege/ Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.
Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt bei vollstationärer Pflege monatlich, bei Kurzzeitpflege nach Auszug.
- Die Berechnung des Heimentgelts bei Einstufung/ Höherstufung erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.
- Die Endabrechnung nach Auszug/Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat. Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfiehlt sich die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens, eines Dauerauftrages oder einer Umleitung der Renten.
Entgeltreduzierung bei Abwesenheit
Gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI werden bei einer vorübergehenden Abwesenheit vom „Heidehaus“ nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pflegevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurückerstattet.
Andreas Hahne
Heimleiter
Nina Adamski
Aufnahmekoordination
Frederike Dierkes
Personalrecruiting
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