Kosten für die Pflege im Altenheim – so funktioniert das System
„Pflege muss man sich leisten können“ – „Das kann doch keiner mehr bezahlen“: So oder so ähnlich klingen viele Reaktionen, wenn es um Heimkosten, die Entlohnung des Pflegepersonals und die Finanzierung der Pflege geht.
Aber wie funktioniert das System eigentlich? Wer entscheidet über die Beträge? Und was passiert, wenn man sie nicht bezahlen kann? Darum geht es in diesem Artikel.
Info: Dieses Schaubild illustriert den Kreislauf der Heimkosten, den verschiedenen Bestandteilen und Beiträgen.
Heimkosten
Die Heimkosten (oder auch Heimentgelt) bestehen aus vier verschiedenen Bestandteilen:
- Pflegesatz
Der Pflegesatz umfasst die Kosten für die Pflege in der stationären Einrichtung. Dazu gehört die Grundpflege, also unter anderem Hilfe bei der Ernährung und bei Ausscheidungen sowie die Förderung von Alltagsfähigkeiten. Außerdem ist die Betreuung im Pflegesatz enthalten. Dazu zählen Angebote der Aktivierung, z. B. malen und basteln, singen oder Spaziergänge – Tätigkeiten, die den Pflegebedürftigen individuell Freude bereiten. Der Pflegesatz ist abhängig vom Pflegegrad. - Unterkunft & Verpflegung
Zum Bereich Unterkunft und Verpflegung zählen die sogenannten Hotelkosten. Darin enthalten sind beispielsweise die Reinigung der Zimmer, Wäscheservice sowie alle Mahlzeiten. In den Hahne Residenzen können Bewohner zwischen drei Mittagsmenüs wählen, zusätzlich gibt es Frühstück, Abendessen sowie Kaffee und Kuchen. - Investitionskosten
Die Investitionskosten sind vergleichbar mit der Kaltmiete einer Immobilie. Je nach Lage, Ausstattung und Komfort variieren diese. Durch die Investitionskosten können Instandhaltung und Neubauten realisiert werden.
- Ausbildungsumlage
Seit 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Diese wird teilweise auch von den Pflegebedürftigen mitfinanziert. So wird langfristig gute und qualitative Pflege gewährleistet. Alle Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an dem Umlageverfahren zu beteiligen und das Geld vollständig weiterzuleiten.
Die Bestandteile sind auch im folgenden Video erklärt:
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Die Finanzierung der Pflegekosten
Beim Pflegesatz besteht die Besonderheit, dass dieser von zwei Seiten getragen wird: Zum einen zahlt die Pflegekasse ihren Beitrag für einen Teil der Pflegekosten. Mit steigendem Pflegegrad wächst die Pflegeintensität, also der Zeitaufwand der Pflege und somit auch die Kosten. Diese Steigerung wird in der stationären Pflege komplett von der Pflegekasse übernommen.
Darüber hinaus gibt den Eigenanteil, das sog. Heimentgelt. Dieser wird vom Pflegebedürftigen selbst oder seinen Angehörigen getragen. Der Eigenanteil betrifft den anderen Teil der Kosten für Pflege – den EinrichtungsEinheitlichen Eigenanteil (EEE). Da die Pflegekasse in der vollstationären Pflege die Steigerung der Kosten bei der Höhergradierung im Pflegegrad übernimmt, zahlen Pflegebedürftige dementsprechend bei Pflegegrad 2 bis 5 den gleichen Pauschalbetrag. Im Eigenanteil enthalten sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie weitere Punkte. Auch diese steigen nicht mit höherem Pflegegrad, sodass der Eigenanteil gleichbleibt, unabhängig wie stark eingeschränkt der Bewohner ist.
Verhandlungen mit der Pflegekasse
Wie hoch die Heimkosten, also der Beitrag der Pflegekasse und der Eigenanteil sind, bestimmt nicht das Heim selbst. Der Betreiber muss dazu mit der Pflegekasse in Verhandlungen gehen und umfassende Kalkulationen vorlegen, warum diese Beträge notwendig sind. Heimbetreiber sind also nicht frei in ihrer Preisgestaltung, sondern an die Pflegekasse gebunden. Das ist ein wichtiger Kontrollmechanismus, um Willkür zu verhindern. Erst nach den Verhandlungen können Preise angepasst und somit auch Löhne erhöht werden.
Die Verhandlungen sind für jedes Heim individuell. Schauen sie hier die Preistabellen für die Hahne Residenzen „Haus der Ruhe“, „Heidehaus“ , „Steinhuder Meer“ und „Rethen an der Leine” an.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss. Bei Leistungsbeginn im Laufe des Monats wird der angefangene Monat komplett gezählt. Wichtig ist ebenfalls zu beachten, dass sich der Zuschuss auf den Pflegeanteil bezieht, nicht auf den kompletten Eigenanteil (siehe Heimkosten-Bestandteile). Ein separater Antrag für Pflegebedürftige, um den Zuschuss zu erhalten, ist nicht notwendig. Die Aufenthaltsdauer wird auch rückwirkend berechnet. Wer also bereits beispielsweise über zwei Jahre im Pflegeheim lebt, erhält von Beginn an 45 % Entlastung.
In der folgenden Grafik wird ersichtlich, wie der Pflegeanteil durch die Entlastung ab Januar 2022 gesunken ist. Durch die Heimentgeltanpassung nun zum September steigen die Eigenanteile – verglichen mit den Werten vor der Entlastung sind sie jedoch teilweise immer noch niedriger!
Diese entlastenden Prozente erhöhen sich ab Januar 2024 noch einmal. So sehen künftig die Entlastungswerte aus:
- 15 % bei bis zu 12 Monaten
- 30 % bei mehr als 12 Monaten
- 50 % bei mehr als 24 Monaten
- 75 % bei mehr als 36 Monaten
Fazit
Grundsätzlich können wir zusammenfassen: Ja, Pflege kostet viel Geld. Und das ist auch wichtig, um die Menschen, die in dem System arbeiten, gut und gerecht zu bezahlen. Im Gegenzug hat der Pflegebedürftige den Anspruch, gut versorgt zu werden. Nur durch dieses gegenseitige Wechselspiel kann gute Pflege gelingen. Vieles in der Pflegebranche ist reglementiert und Pflegeeinrichtungen befinden sich in der Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Um letztere zu gewährleisten, gibt es vom Gesetzgeber viele Unterstützungsmöglichkeiten, die jedem unabhängig vom Geldbeutel die Pflege zusichern, die er benötigt.
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