Pflegegrade einfach erklärt
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Mehr InformationenDurch den Pflegegrad 1 ist es im neuen System einfacher geworden, Menschen als pflegebedürftig einzustufen, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen hatten. Personen mit Pflegegrad 1 unterliegen einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Den Grad erhält, wer mindestens 12,5 Punkte von 100 möglichen Punkten erreicht.
Liegt bei der Person eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor und erreicht sie mindestens 27 Punkte von 100 möglichen, wird Pflegegrrad 2 zugewiesen. Dieser entspricht in etwa der alten Pflegestufe I.
Werden mindestens 47,5 Punkte von 100 erreicht, liegen schwere Beeinträchtigungen vor und die pflegebedürftige Person erhält Pflegegrad 3. Dieser ist ungefähr vergleichbar mit Pflegestufe II.
Ab 70 von 100 Punkten liegen schwerste Beeinträchtigungen vor und die zu pflegende Person erhält Pflegegrad 4. Dieser entpricht in etwa der alten Pflegestufe III.
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad der Pflegebedürftigkeit. Ihn erhält, wer mindestens 90 der 100 Punkte erreicht. Vergleichbar ist Pflegegrad 5 mit der alten Pflegestufe III + Härtefall.
Übertragung der Pflegestufen
Die Übertragung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade unserer Bewohner erfolgt automatisch – es ist nicht notwendig, einen erneuten Antrag zu stellen. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz machen einen einfachen Stufensprung, z. B. von Pflegestufe I in Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz machen einen doppelten Stufensprung, z. B. von Pflegestufe I in Pflegegrad 3. Es wird zu Beginn also niemand dem Pflegegrad 1 zugeordnet.
Was tun bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit?
Oft tritt Pflegebedürftigkeit aber auch unerwartet auf, beispielsweise durch einen Unfall oder Sturz. In der Regel geht das Leben dann nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr wie gewohnt weiter, da sich der pflegebedürftige Mensch nicht selbst versorgen kann. Wenn aber noch kein Pflegegrad vorliegt, kann über den Sozialdienst des Krankenhauses ein Eilantrag gestellt werden. Dabei wird idR. vorübergehend ein Pflegegrad 2 genehmigt, sodass die Person in eine Pflegeeinrichtung ziehen kann und dort entsprechend versorgt wird.
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